Befahrerlaubnis Waldfriedhof
Auf dem Waldfriedhof stehen zentral, direkt hinter der Trauerhalle gelegene Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Auf formlosen Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann die Friedhofsverwaltung eine Befahrerlaubnis für den Behindertenparkplatz auf dem Waldfriedhof ausstellen.
Die Erteilung der Befahrerlaubnis ist kostenlos und jeweils für ein Jahr gültig.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus