Grabstätten
Auf den Friedhöfen der Stadt Schwalbach am Taunus befinden sich insgesamt ca. 5.000 Grabstätten. Die Möglichkeiten der Bestattungsform und Beisetzungsart sind auf beiden Friedhöfen unterschiedlich.
Unter der Bestattung versteht man die Übergabe des Leichnams an die Elemente („Erde oder Feuer“). Bei der Bestattungsform wird also zunächst zwischen der Erd- und der Feuerbestattung unterschieden.
Die Beisetzung bezeichnet der Vorgang der Verbringung von Leichnam (Sarg) oder Asche (Urne) in eine Grabstätte. Eine Urne wird also immer beigesetzt (und nicht bestattet), während man beim Sarg synonym von -bestattung und -beisetzung sprechen kann.
Bezüglich der Grabstätten gibt es zunächst die Unterscheidung zwischen Reihengrab und Wahlgrab.
- Reihengräber sind Grabstätten, die nur für die Dauer der Ruhezeit von Aschen oder Körperbestattungen überlassen werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist beim Reihengrab nicht möglich. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt.
- Wahlgräber bieten die Option (Wahl) auf Verlängerung der Nutzungszeit auch nach Ablauf der Ruhezeit. Auch die Wahlgräber werden der Reihe nach belegt, Ausnahmen bilden die Urnenwände, in denen Wahlgräber vorab durch die Erwerber ausgesucht werden können.
Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten (Voraberwerb) ist in Schwalbach nicht möglich.
Alter Friedhof
Auf dem Alten Friedhof werden nur Urnen beigesetzt. Sargbestattungen finden hier nicht statt. Zur Auswahl stehen Reihengräber (einstellig) in der Erde und Wahlgräber in Erde (vierstellig) und Urnenwand (zweistellig).
Waldfriedhof
Auf dem Waldfriedhof gibt es für Sargbestattungen Grabkammern, die als Reihengrab (einstellig) oder als Wahlgrab (ein- oder zweistellig) angeboten werden, wobei das Wahlgrab zusätzlich mit bis zu vier Urnen belegt werden kann.
Im „Feld der Ungenannten“, das auch als „Anonymenfeld“ oder einfach als „grüne Wiese“ bezeichnet wird, werden ausschließlich Urnen beigesetzt.
Für Urnen besteht hier ansonsten die Wahlmöglichkeit der Beisetzung in Erde oder Wand – beide Varianten jeweils entweder als Reihen- oder Wahlgrab.