Nachbarschaftsrecht
Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn? Wenn es sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Problem handelt, beraten wir Sie gerne. Regelungen des öffentlichen Rechts befassen sich mit dem Verhältnis zwischen einem beteiligten Nachbarn und einer Behörde. Diese Regelungen finden Sie z. B. im Baurecht oder im Immissionsrecht usw.
Regelungen des Privatrechts befassen sich mit dem Verhältnis der Nachbarn untereinander. Diese finden Sie u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Hessichen Nachbarrechtsgesetz. Im Bereich des privaten Nachbarrechts stehen Ihnen unsere ehrenamtlichen Schiedsleute mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Konflikten zwischen Jung und Alt schlichten auch die von der Stadt ausgebildeten ehrenamtlichen Mediatorinnen und Mediatoren. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ute Werner vom Sozial- und Jugendamt, Telefon 06196/804-163
Hierzu zählen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans über die zulässige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Neben diesem öffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen oder hierzu Rechtsauskünfte zu erteilen.