Rattenbekämpfung
Bei Rattenbefall ist grundsätzlich immer der Grundstückseigentümer auf seinem Areal zuständig.
Die Stadt Schwalbach am Taunus hat jedoch bereits seit vielen Jahren einen Pauschalvertrag mit einem staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer abgeschlossen, der auch eine Bürgerberatung und die Erstbegutachtung von privaten Grundstücken beinhaltet. Bei einem Rattenbefall erfolgt zudem einmalig eine kostenlose Belegung von Köderboxen. Diese Boxen sind allerdings von den privaten Eigentümern zur Verfügung zu stellen und können beispielweise in Baumärkten erworben werden.
Bürgerinnen und Bürger können jederzeit einem Rattenbefall melden. Der beauftragte Schädlingsbekämpfer nimmt dann kurzfristig die kostenlose Erstberatung und Grundstücksbegehung vor.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus