Sammlungen
Sammlungen von Geld oder Sachspenden, die auf öffentlichen Straßen, in Gaststätten oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden, sowie Haussammlungen mit Sammellisten bedürfen einer Erlaubnis.
Erlaubnisfrei sind: Sammlungen von Vereinen unter Mitgliedern, Sammlungen, die im Rahmen einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen unter den Teilnehmern durchgeführt werden sowie Altkleidersammlungen. Außerdem bedürfen Sammlungen von Parteien, Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften keiner Erlaubnis.
Erlaubnisfrei sind: Sammlungen von Vereinen unter Mitgliedern, Sammlungen, die im Rahmen einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen unter den Teilnehmern durchgeführt werden sowie Altkleidersammlungen. Außerdem bedürfen Sammlungen von Parteien, Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften keiner Erlaubnis.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus