Taxi- und Mietwagengenehmigung
Leistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragenPersonenverkehr gewerblich - Genehmigung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
- Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt. Danach kann sie auf Antrag verlängert werden.
Personenverkehr gewerblich - GenehmigungEine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
Was sollte ich noch wissen?
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Bemerkungen
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Die Beförderung von Personen im öffentlichen Linienverkehr (Nah- und Fernverkehr) sowie im Rahmen von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen setzt überdies eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) voraus.
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