Behindertenfahrdienst
Die Stadt Schwalbach am Taunus bietet in Zusammenarbeit mit einem Fahrdienstunternehmen einen kostengünstigen Behindertenfahrdienst an. Hierzu stellt die Stadt ein behindertengerechtes und umgebautes Fahrzeug zur Verfügung.
Behinderte, die ihren Wohnsitz in Schwalbach am Taunus haben und auf die dauernde Nutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, können hierzu formlos einen Antrag stellen. Benötigt werden dazu ein Passbild oder ein aktuelles Bild mit erkennbarem Gesicht, sowie ein ärztliches Attest, dass die Antragstellerin/der Antragsteller auf die dauernde Nutzung eines Rollstuhles angewiesen ist.
Es werden pro Jahr 50 Fahrscheine ausgestellt, die zur privaten Freizeitgestaltung genutzt werden können. Krankenhausfahrten und Fahrten zu behandelnden Ärzten sind laut Beschluss des Magistrats ausgeschlossen.
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