Blindengeld
Blindengeld wird über den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ausgezahlt. Die Antragstellung über Blindengeld kann über die Stadtverwaltung erfolgen.
Antragsberechtigte sind Blinde oder den Blinden gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte. Das Blindengeld dient zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Arztbesuch).
Dem Blindengeldantrag muss eine augenfachärztliche Bescheinigung beigefügt werden. Vordrucke hierzu gibt es auch im Rathaus.
Antragsberechtigte sind Blinde oder den Blinden gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte. Das Blindengeld dient zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Arztbesuch).
Dem Blindengeldantrag muss eine augenfachärztliche Bescheinigung beigefügt werden. Vordrucke hierzu gibt es auch im Rathaus.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
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