Obdachlosenhilfe
Zu einem menschenwürdigen Leben gehört das Wohnen im eigenen Wohnraum. Die Wohnung ist nicht nur Schlafstätte, sondern auch ein Ort für soziale Kontakte; sie bietet Rückzugsmöglichkeit und Individualität. Nicht umsonst genießt die Unverletzbarkeit der Wohnung Verfassungsrang.
Ein drohender Wohnungsverlust wird von den Betroffenen immer als existenzielle Bedrohung empfunden. Deshalb, aber auch wegen den bekannten sozialen und finanziellen Folgekosten, ist die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine kommunale Aufgabe mit höchster Priorität.
In folgenden Fällen sollte umgehend der Kontakt aufgenommen werden:
- wenn es zu Mietrückständen gekommen ist
- bei Kündigungen wegen Mietrückständen
- bei Kenntnis / Mitteilung des Amtsgerichts über eine anstehende Räumungsklage
- bei Kenntnis / Mitteilung der Gerichtsvollzieher über Zwangsräumungstermine
Prüfen Sie bitte über unsere kommunale Wohnraumversorgung auch, ob Sie als wohnungssuchend registriert werden können.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
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