Rundfunkgebührenbefreiung
Aus gesundheitlichen und sozialen Gründen kann folgender Personenkreis einen Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung stellen:
- Personen mit Schwerbehindertenausweis und dem Vermerk "RF"
- Personen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Anträge hierzu gibt es im Rathaus (Bürgerbüro oder Sozialamt).
- Personen mit Schwerbehindertenausweis und dem Vermerk "RF"
- Personen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Anträge hierzu gibt es im Rathaus (Bürgerbüro oder Sozialamt).
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Kontakte: