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Stadt Schwalbach am Taunus - Der Magistrat
Die Stadt Schwalbach am Taunus ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Bürgermeister Alexander Immisch.
Anschrift und Kontaktdaten:
Hausanschrift:
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Postfachanschrift:
Postfach 2710
65820 Schwalbach am Taunus
Telefon: 06196/804-0
Telefax: 06196/804-300
E-Mail: info@schwalbach.de
Internet: http://www.schwalbach.de
Konten der Stadtkasse Schwalbach am Taunus:
Taunus Sparkasse, Bad Homburg (BLZ 512 500 00)
Konto Nr. 490 000 49
IBAN: DE50 5125 0000 0049 0000 49
SWIFT-BIC: HELADEF1TSK
Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00)
Konto Nr. 300 634 125
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Redaktionsteam:
Achim Lürtzener, Christine Lieske, Wolfgang Heinze
Für Anregungen und Informationen zur Aktualisierung nutzen Sie bitte folgende
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Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle:
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Vorstand/CEO: Michael Ambros
Aufsichtsratsvorsitzender/Chairman of the supervisory board: Gunther Schmidt
Gerichtsstand: Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister: HRB 18757
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Datenschutz
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Elektronischer Zugang gemäß § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Die Stadt Schwalbach am Taunus kann aus technischen Gründen derzeit keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Elektronischer Rechnungseingang
Rechnungsdokumente können auch elektronisch an die Stadt Schwalbach am Taunus geschickt werden. Hierzu ist eine E-Mail mit der Rechnung an rechnungseingang@schwalbach.de zu senden. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- die Rechnung muss im PDF/A-Format oder im unkomprimierten TIFF-Format vorliegen
- bitte senden Sie nur eine Rechnung pro E-Mail
- eventuelle Rechnungsanlagen sollen nach Möglichkeit in der selben E-Mail als eigene PDF-Datei mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen versendet werden
- die E-Mail darf insgesamt eine Größe von 20 MB nicht überschreiten
- bitte keine postalische Nachsendung des Papieroriginals
Wir sind an der elektronischen Übersendung der Rechnungen sehr interessiert. Für Sie als Rechnungssteller bietet sich damit die Möglichkeit, Portokosten einzusparen und Postlaufzeiten zu vermeiden.
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