Ortsgericht der Stadt Schwalbach am Taunus
Ortsgerichtvorsteher: | Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher: |
Geschäftszimmer: Raum 300 des Rathauses Marktplatz 1-2 65824 Schwalbach am Taunus | Telefon 06196/804-174 Fax 06196/804-4174 E-Mail: ortsgericht@schwalbach.de |
Sprechzeiten des Ortsgerichts:
Freitag: 7:00 bis 9:30 Uhr
jeden ersten Mittwoch im Monat: 15:30 bis 17:30 Uhr
Gebühren:
Beglaubigung einer Unterschrift: 7,50 Euro
Beglaubigung einer Fotokopie (bis 3 Seiten): 4 Euro, jede weitere Seite 0,70 Euro
Nur im Bundesland Hessen gibt es in jeder Kommune ein Ortsgericht. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz; zuständig für Schwalbach am Taunus ist das Amtsgericht Königstein. Das Ortsgericht erledigt die im Folgenden aufgeführten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Aufgaben des Ortsgerichts
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist erforderlich für alle Angelegenheiten, die bei einem Gericht eingetragen werden sollen, beispielsweise ein Antrag auf Grundschuldbestellung oder ein Antrag auf Löschung einer Grundschuld. Auch Erbschaftsausschlagungen werden vom Ortsgericht beglaubigt. Nur ein Notar oder das Ortsgericht ist zur öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift befugt - im Unterschied dazu stellt das Bürgerbüro nur amtliche Beglaubigungen aus!
Vollmachten
Das Ortsgericht beglaubigt Vollmachten, insbesondere Vorsorge-/ Betreuungs- und Patientenvollmachten, Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden
Zur Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden werden häufig öffentlich beglaubigte Kopien gefordert. Handelt es sich um Diplom-Urkunden aus dem Ausland, wird zusätzlich eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer benötigt.
Registereintragungen
Das Ortsgericht ist auch die richtige Adresse für Registereintragungen wie Vereinsgründungen, Änderungen im Vereinsvorstand oder Genehmigungserklärungen zu Grundstückskaufverträgen (letztere vorbereitet von einem Notar).
Ermittlung des Wertes von Immobilien, Nachlass-Sicherung
Darüber hinaus ermittelt das Ortsgericht den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Das Ortsgericht sichert Nachlässe, sofern hier ein Bedürfnis besteht.. Hierzu ist die unmittelbare Rücksprache mit dem Amtsgericht Königstein erforderlich.
Wichtig:
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde) dürfen vom Ortsgericht nicht vorgenommen werden!