Abgemeldete Fahrzeuge
Autowracks und nicht zugelassene (abgemeldete) Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Sie nehmen einerseits knappen Parkraum weg und stellen oftmals eine Gefahr für den Straßenverkehr, die Umwelt und Passanten dar.
Wir sorgen deshalb für die Beseitigung solcher Fahrzeuge. Haben Sie bitte Verständnis, wenn es einige Zeit dauert, bis die Fahrzeuge beseitigt werden, da wir aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung an gewisse Fristen gebunden sind.
Sie können uns aber bei der schnellen Beseitigung helfen, wenn Sie uns informieren, sobald Sie ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum feststellen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus