Altstadtrahmenplan und Gestaltungssatzung für Alt-Schwalbach
Was ist das Besondere an Schwalbach am Taunus? Es ist das Miteinander eines historisch gewachsenem Ortskerns in Alt-Schwalbach und der Wohnstadt Limes. Zum Vorteil der gesamten Stadt soll das Charakteristische beider erhalten bleiben.
Dass dies nicht von allein passiert, zeigen die Probleme im alten Ort: So steht eine Reihe von Ladenlokalen leer oder unterschiedliches Bauen und Gestalten hat bereits zu einer teilweisen Auflösung des historischen Bildes des Ortskerns geführt. Um diesen Niedergang der städtebaulichen Qualität aufzuhalten, gibt es den Altstadtrahmenplan. Er ist ein Gesamtkonzept mit vielfältigen Empfehlungen und Vorschlägen. Und er zeigt so die Richtung auf, in die sich der alte Ortskern entwickeln soll.
Fortschreibung des Altstadtrahmenplans
In ihrer Sitzung am 19. April 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung Stadt Schwalbach am Taunus eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Schwalbachs beschlossen. Eine Gestaltungssatzung ist ein rechtliches Instrument, das für einen ganz bestimmten, begrenzten Teil des Stadtgebietes Festlegungen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen trifft. Als Satzung ist es eine „örtliche Bauvorschrift“ auf der Grundlage des Paragraphen 81 der Hessischen Bauordnung. Die Gestaltungssatzung ist als Handreichung für Bauherren und Planer gedacht. Damit soll der städtebauliche Charakter des Ortskerns von Alt-Schwalbach erhalten und Erneuerungen oder Ergänzungen in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Präsentation Gestaltungssatzung (28. Juni 2017)