Aufbruchgenehmigungen
Sind durch Bauarbeiten öffentliche Verkehrswege betroffen, z.B. bei Straßenaufbrüchen, benötigen Sie hierzu eine Genehmigung des Ordnungsamtes zur Inanspruchnahme öffentlicher Flächen und eine Gestattung des Bau- und Planungsamtes. Letzteres gilt auch, wenn Bordsteinabsenkungen - z.B. im Zufahrtsbereich von Einfahrten und Garagen - durchgeführt werden sollen. Der formlose Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: - Lageplan oder detaillierte Lagebeschreibung - Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit - Ausführungstermin Die Bearbeitung der Genehmigung ist kostenfrei und kann, je nach Umfang des Vorhabens, bis zu 14 Tagen dauern. |
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
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65824
Schwalbach am Taunus