Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung beim Fachdienst Gefahrenabwehr, Gewerbe und Bußgeldstelle angemeldet werden. Bereits eine geringe Anzahl von Personen kann eine Versammlung sein, wenn der verbindende Zweck eine kollektive Meinungsbildung bzw. -äußerung ist. Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen. Die Anmeldung muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten: - Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Veranstalters (Organisation oder Privatperson), - Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Versammlungsleiters, - Datum, Uhrzeit der Versammlung - Ort bzw. Wegstrecke der Versammlung, - Geschätzte Zahl der Teilnehmer/innen - Zahl der Ordner/innen |
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
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65824
Schwalbach am Taunus