Vorkaufsrecht-Bescheinigung
Beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages (Ausnahme: Wohneigentum, Erbbaurechte) wird vom Notar der Antrag auf Erteilung der Vorkaufsrechtverzichtserklärung bei der Stadt beantragt.
Gegen eine Gebühr von 26,00 € erhält der Notar die Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht, um diese zusammen mit dem Kaufvertrag beim Grundbuchamt einzureichen.
In der Regel wird die Vorkaufsrechtverzichtserklärung erteilt. In seltenen Fällen macht die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch.
Gegen eine Gebühr von 26,00 € erhält der Notar die Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht, um diese zusammen mit dem Kaufvertrag beim Grundbuchamt einzureichen.
In der Regel wird die Vorkaufsrechtverzichtserklärung erteilt. In seltenen Fällen macht die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus