Wilde Ablagerung
In Fällen von wilden Ablagerungen wird polizeilich ermittelt und gegen die Verursacher ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Art des Vergehens und soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
Wilde Ablagerungen verursachen darüber hinaus noch deutlich höhere Entsorgungskosten, für die letztlich, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, der Gebührenzahler aufkommen muss. Die Stadtverwaltung bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger um sachdienliche Hinweise.
Wilde Ablagerungen verursachen darüber hinaus noch deutlich höhere Entsorgungskosten, für die letztlich, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, der Gebührenzahler aufkommen muss. Die Stadtverwaltung bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger um sachdienliche Hinweise.