Grenzregelung
Die Grenzregelung (vereinfachte Umlegung) ist eine Bodenordnungsmaßnahme. Der Zweck der vereinfachten Umlegung ist es, eine ordnungsgemäße Bebauung zu ermöglichen und baurechtswidrige Zustände zu beseitigen. Baurechtswidrige Zustände können z. B. fehlende Grenzabstände, Grenzrückbauten, fehlende Zugänge oder Stellplätze sein.
Die Stadt Schwalbach am Taunus befürwortet eine vereinfachte Baulandumlegung nur, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient.
Die Stadt Schwalbach am Taunus befürwortet eine vereinfachte Baulandumlegung nur, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus