Grunddienstbarkeit
Durch die Grunddienstbarkeit wird die Benutzung des Grundstückes in einzelnen Beziehungen durch den Berechtigten ermöglicht. Eine Dienstbarkeit oder Grunddienstbarkeit ist z. B. ein Leitungsrecht, Wegerecht o. ä. Es können damit städtische Grundstücke als auch Privatgrundstücke belastet werden.
Der Antrag auf Eintragung einer Dienstbarkeit wird beim Eigentümer gestellt und ist bei einem Notar zu beurkunden. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbauch. Für das Grundbuch Schwalbach am Taunus ist das Amtsgericht Königstein zuständig.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus