Abfallgebühr
Bei der Einsammlung, Verwertung bzw. Entsorgung von Abfällen entstehen Kosten, die mittels der Abfallgebühren gedeckt werden.
Die Höhe der Abfallgebühren für die Restmüll-, Bio- und Papiergefäße oder z. B. den Vollservice können Sie der Abfallsatzung (§ 15) entnehmen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
15:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Freitag:
von
07:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte: