Grabmale
Zur Errichtung von Grabmalen, für sonstige Ausstattung oder deren Änderung ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Das Aufstellen eines üblichen Holzkreuzes ist zulässig.
Es wird jährlich eine Standsicherheitsprüfung der ca. 2.000 Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. Sollten Grabsteine nicht mehr sicher stehen, werden diese mit einem entsprechenden Hinweis-Aufkleber versehen und die Beanstandung wird dokumentiert. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale oder deren Teile, die umzustürzen drohen, oder Anzeichen der Zerstörung aufweisen, sichern, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten die Gefahr nach Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Zeit nicht beheben.