Bürgergeld
Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch II ist ein sehr komplexes Thema. Es ist deshalb sinnvoll, ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Sollten Sie Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Anträge hierzu und die Beratung erhalten Sie im Rathaus. Die Entscheidung und Berechnung über den Anspruch trifft der Main-Taunus-Kreis in Hofheim. Ihre Unterlagen werden von hier aus weitergeleitet oder wir vereinbaren für Sie einen Termin in Hofheim.
Folgende Unterlagen benötigen Sie bei Ihrer Antragstellung: |
- Ausweise aller Personen, die Bürgergeld oder Sozialgeld beantragen bzw. Meldebescheinigungen vom Einwohnermeldeamt |
- Mietvertrag, Umlagen (eventuell letzte Mieterhöhung) |
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate komplett und lückenlos |
- Sparbücher / Vermögensnachweise |
- Versicherungspolicen, Lebensversicherungen mit aktuellem Rückkaufswert |
- Kfz-Schein oder Nachweis über Stillegung bzw. Verkauf |
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Verdienstnachweise |
- Nachweis über den Bezug von Krankengeld |
- Kündigungsschreiben |
- Bescheid über Arbeitslosengeld |
- Rentenbescheid/e (Witwen- oder Witwerrente) |
- Nachweis von Kindergeld |
- Unterhaltsvorschuss |
- Nachweis über Unterhaltszahlungen bei Scheidung, Trennung bzw. Schriftverkehr des Rechtsanwaltes |
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr oder Ausbildungsvertrag |
Es können je nach persönlichen Umständen noch weitere Unterlagen erforderlich sein, die hier nicht aufgeführt sind.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus