Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder er kann formlos im Bürgerbüro gestellt werden (bitte Ausweis oder Pass mitbringen).
Mit der Abholung der Wahlunterlagen kann auch eine andere Person beauftragt werden, indem sie den unterschriebenen Antrag inkl. der Vollmacht zur Abholung vorlegt.
Die Briefwahl kann auch per Post, per Fax, per E-Mail oder online über das Internet beantragt werden. Dabei muss immer auch die vollständige Adresse und das Geburtsdatum angegeben werden. Die Wahlunterlagen kommen dann per Post an die gewünschte Anschrift. Der Versand ist auch an eine auswärtige Adresse möglich.
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsdauer bei schriftlichem Antrag: zwei bis vier Tage – bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro: sofort
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus