Grundsicherung
Unter den Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches XII fallen die Hilfe in besonderen Lebenslagen und die bisherigen Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Wer kann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen?
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, daher wird Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Anträge und nähere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie im Rathaus.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus