Führerscheinumtausch
Folgendes wird für den Umtausch hier vor Ort benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular (sofern möglich)
- Personalausweis oder Pass
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Passbild
- Verwaltungsgebühr: 26,50 Euro
Sollte zusätzlich ein Internationaler Führerschein für das außereuropäische Ausland (max. 3 Jahre gültig) benötigt werden, kann dieser gleichzeitig mitbeantragt werden. Hierfür ist ein weiteres Passfoto und eine zusätzliche Gebühr von 14,25 Euro mitzubringen.
Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen.
Der alte Führerschein kann bei Aushändigung des neuen aus Nostalgiegründen entwertet wieder ausgehändigt werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird er vernichtet.
Da Seitens des Straßenverkehrsamt keine Benachrichtigung über die Rücksendung des Führerscheins verschickt wird, können sich die Betroffenen vor der Abholung - frühestens 6 Wochen nach Antragsstellung - telefonisch im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06196/804-310 nach dem Verfahrensstand erkundigen.
Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- Vor 1953 - 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
- 1971 oder später - 19. Januar 2025
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
- 2008 - 19. Januar 2029
- 2009 - 19. Januar 2030
- 2010 - 19. Januar 2031
- 2011 - 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
- Geburtsdatum vor 1953 – Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsdatum 1953 bis 1958 – Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsdatum 1959 bis 1964 – Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsdatum 1965 bis 1970 – Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsdatum 1971 oder später – Umtausch bis 19. Januar 2025
- Ausstellung 2002 bis 2004 – Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellung 2005 bis 2007 – Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellung 2008 – Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellung 2009 – Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellung 2010 – Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellung 2011 – Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013 – Umtausch bis 19. Januar 2033