Gewerbeummeldung
Wenn ein bereits gemeldetes Unternehmen innerhalb des Schwalbacher Stadtgebietes umzieht oder wenn sich die Tätigkeitsmerkmale ändern, also z. B. neue Unternehmensbereiche hinzukommen oder Teilbereiche aufgegeben werden, ist dies dem Gewerbeamt mitzuteilen. Bei Personengesellschaften, z.B. einer GbR oder OHG, ist von jedem Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.
Die Ummeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbeummeldung
- Personalausweis/ Pass (bei schriftl. Ummeldung in Kopie)
- evtl. Kopie des Handelsregisterauszug und der Handwerkserlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Gebühren: