Informationen zum Versand der Wahlbenachrichtigungen und zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Trotz verkürzter Fristen für die Abgabe der Wahlbewerbungen mit den Kandidatenlisten der Parteien, für die Wahlprüfungsbehörden und die Vorbereitungen der Wahlämter können die Stimmzettel erst Anfang Februar zur Verfügung gestellt werden. Erst dann können die Briefwahlunterlagen zusammengestellt und versendet werden. Auch für die Logistik der Deutschen Post wird der gleichzeitige Versand von mehreren Millionen Briefwahlunterlagen in einer deutlich verkürzten Zeit von nur etwa zwei Wochen eine besondere Herausforderung darstellen. Es wird daher empfohlen, die Möglichkeit der Briefwahl nur zu nutzen, wenn man am Wahltag das Wahllokal voraussichtlich nicht besuchen kann.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten um den 25. Januar zugestellt. Auf der Vorderseite ist das Wahllokal angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Die Wählerinnen und Wähler werden darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sowie den gültigen Bundespersonalausweis in ihr Wahllokal mitzubringen. Auf der Rückseite ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt, der bei Bedarf verwendet werden kann. Alternativ kann bereits seit dem 13.01. die Briefwahl online beantragt werden. Das Onlineportal zur Briefwahlbeantragung findet sich unter www.schwalbach.de/briefwahl .
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sowie mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.
Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen (Tel.: 06196/804-310) oder persönlich im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten vorzusprechen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Bürgerinnen und Bürger, die jetzt nach Schwalbach gezogen sind, sind bis zum 2. Februar 2025 möglich.
Auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie bis spätestens 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung das Wählerverzeichnis ihrer letzten Wohnsitzgemeinde innerhalb Deutschlands stellen.
Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind auf der städtischen Webseite unter www.schwalbach.de/aktuelles abrufbar.