Informationsveranstaltung zum neuen Einbürgerungsrecht
Am Mittwoch, den 19. März 2025, findet von 19 bis 21 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses der Stadt Schwalbach am Taunus eine Informationsveranstaltung zum neuen Einbürgerungsrecht statt.
Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sommer 2024 gelten neue Regeln, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und beschleunigen sollen. Die Reform bringt umfassende Neuregelungen mit sich: So wird Mehrstaatigkeit ermöglicht, eine Einbürgerung kann nun bereits nach fünf Jahren erfolgen, die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern entfällt, die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts werden verschärft.
Interessierte Schwalbacherinnen und Schwalbacher sind herzlich dazu eingeladen, sich über diese aktuellen Änderungen und Neuerungen im Einbürgerungsrecht zu informieren. Als Referentin konnte Frau Eva Beez vom Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 21.2 (Einbürgerung von Drittstaatenangehörigen außer Europa) gewonnen werden. Die Veranstaltung bietet somit die Gelegenheit, sich umfassend über das neue Einbürgerungsrecht zu informieren und sich mögliche Fragen von einer Expertin beantworten zu lassen.
Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Für allgemeine Informationen zur Veranstaltung können sich Interessierte per E-Mail an integration@schwalbach.de wenden.
Fragen zum Thema Einbürgerung können ebenfalls an das Bürgerbüro gerichtet werden, per E-Mail an buergerbuero@schwalbach.de oder telefonisch unter der Nummer 06196/804-310.