Energiekostenzuschuss
Die Stadt Schwalbach am Taunus unterstützt Schwalbacher Haushalte im Jahr 2023 einmalig durch eine Energiekosten-Härtefall-Regelung. Der Anspruch auf Leistungen aus der Härtefallregelung ist auf einmalig 100,00 € je Haushalt begrenzt. Antragsberechtigt sind Menschen, die über niedriges Einkommen verfügen, aber über der Einkommensgrenze für Wohngeld und Bürgergeld liegen. Die weiteren Bestimmungen der Bezuschussung sind in den Richtlinien der Stadt Schwalbach am Taunus für die Gewährung von Zuschüssen zu den Energiekosten für Schwalbacher Haushalte geregelt.
Zur Gewährung des Zuschusses ist der Nachweis
- des Einkommens aller Haushaltmitglieder Im letzten Monat ohne Sonderzahlung (das Kindergeld wird nicht angerechnet),
- der Bruttokaltmiete (Miete plus Nebenkosten ohne Heizung)
- und der Kosten der Heizung erforderlich.
Bei Wohneigentum ist der Nachweis
- der monatlichen Zinsbelastung
- der Nebenkosten
- und der Kosten der Heizung einzureichen.
Die Antragsstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Das ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Nachweise können per E-Mail eingereicht werden an energiekostenzuschuss2023@schwalbach.de
Antragssteller werden gebeten vorab zu prüfen, ob Anspruch auf den Bezug von Bürgergeld oder Wohngeld besteht. (Wohngeldrechner )
Die Untergrenze für die Gewährung des Zuschusses ergibt sich aus dem Vergleich des Einkommens mit der Liste der Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2023.
Die Obergrenze für die Gewährung des Zuschusses ermittelt sich aus der Untergrenze oder der tatsächlichen Miete, falls diese höher ist, als in der Liste der Höchstbeträge festgelegt, zuzüglich der Hälfte des Regelsatzes des Bürgergeldes für das jeweilige Haushaltsmitglied.
Liegt das Einkommen zwischen Unter- und Obergrenze, kann ein Zuschuss gewährt werden.