Schulsporthallen
Ortsansässige Vereine oder Gruppen können Schulsporthallen (Eigentümer ist der Main-Taunus-Kreis) nachmittags, am Abend oder an den Wochenenden nutzen. Ein formloser Antrag muss gestellt werden.
Eingetragene Vereine und Gruppierungen können die Schulsporthallen kostenlos nutzen; Private müssen eine Gebühr an den Main-Taunus-Kreis zahlen. Diese Gebühr variiert je nach Größe der Halle von 20 € bis 60 € für die einmalige Nutzung.
Es wird empfohlen, die Hallennutzung frühzeitig zu beantragen, da lange Wartezeiten bestehen.
Eingetragene Vereine und Gruppierungen können die Schulsporthallen kostenlos nutzen; Private müssen eine Gebühr an den Main-Taunus-Kreis zahlen. Diese Gebühr variiert je nach Größe der Halle von 20 € bis 60 € für die einmalige Nutzung.
Es wird empfohlen, die Hallennutzung frühzeitig zu beantragen, da lange Wartezeiten bestehen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus