Pressemitteilung zum Beitrag „Grüne fordern ‚bürgernahe Lösung‘“ vom 31.10.2024
Veröffentlicht am:
01.11.2024
Autor:
Pressestelle
Im Beitrag „Grüne fordern ‚bürgernahe Lösung‘“ in der Schwalbacher Zeitung vom 31.10.2024 wird behauptet, dass
- der Magistrat „in Hinterzimmern“ von Süwag diktierte Verträge vorbereitet zur Verlängerung des Vertrags über den Fernwärmebetrieb in Schwalbach.
- der Betrieb der Wasser- und Abwasserversorgung in Schwalbach vergleichbar sei mit dem Fernwärmebetrieb.
- die Schwalbacher Fernwärmepreise von der Stadt nur über eine kommunale Gesellschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen beeinflusst und kontrolliert werden können.
All diese Behauptungen sind falsch:
- Entscheidungen über Betriebsform, Vertragsverlängerung und Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Schwalbacher Fernwärmebetrieb werden von der Stadtverordnetenversammlung und nicht vom Magistrat getroffen.
- Es liegt dem Magistrat kein von der Süwag diktierter Vertragsvorschlag zur vorzeitigen Verlängerung des Pachtvertrags für den Schwalbacher Fernwärmebetrieb vor. Daher kann auch nicht „in Hinterzimmern‘‘ darüber verhandelt werden.
- Die Wasser- und Abwasserversorgung von Schwalbach ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt. Die Stadt hat zu diesem Zweck ein Gemeinschaftsunternehmen mit Süwag gegründet und Personal und das städtische Wasser- und Abwassernetz in diese Gesellschaft eingebracht. Die Wärmeversorgung von Schwalbach ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt. Die Stadt könnte auf freiwilliger Basis im Rahmen einer kommunalen Gesellschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens die Verantwortung für die Fernwärmeversorgung übernehmen. Da die Stadt aber weder Personal noch Sachwerte (außer dem Heizwerkgrundstück) im Bereich der Fernwärme besitzt, wären dazu Anfangsinvestitionen im signifikanten zweistelligen Millionenbereich notwendig, verbunden mit einem ungleich höheren Betriebsrisiko als bei der Wasser- und Abwasserversorgung. Für dieses Risiko müssten alle Schwalbacher Bürger, also nicht nur die Fernwärmekunden einstehen.
- Unabhängig von der Betriebsform der Fernwärmeversorgung gibt es für eine vereinbarte Laufzeit Fernwärmepreisformeln. Die Stadt kann also in den Verhandlungen über eine Verlängerung oder die Ausschreibung des Pachtvertrags für das Heizwerkgrundstück Einfluss nehmen auf die Fernwärme-Preisgestaltung, ähnlich wie in einem kommunalen Betrieb oder einem Gemeinschaftsbetrieb.
Richtig ist, dass
- der Pachtvertrag für das Heizwerkgrundstück bis zum 31.12.2027 läuft. Die Stadt hat die Pflicht, den Fernwärmebetrieb für die Schwalbacher Fernwärmekunden über das Ende des laufenden Vertrags sicherzustellen, und das Recht, den Pachtvertrag für das Heizwerk und den Fernheizwerkbetrieb auszuschreiben.
- die Stadtverwaltung/der Magistrat vom Parlament den Auftrag erhalten hat, dafür Sorge zu tragen, dass Abwärme von Rechenzentren am Kronberger Hang für die Erzeugung von Fernwärme in Schwalbach genutzt werden kann. Die Verwaltung/der Magistrat hat dies in städtebaulichen Verträgen mit den zwei Rechenzentrumsbetreibern entsprechend vereinbart.
- Süwag einen Transformationsplan erstellt zur Nutzung der Rechenzentrumsabwärme für die Schwalbacher Fernwärmeerzeugung. Dieser Plan soll Anfang 2025 vorliegen; die Umsetzung wird Investitionen im zweistelligen Millionenbereich erfordern. Diese Investitionen sollen bis zu 40 Prozent vom Staat gefördert werden, wenn die Investitionsentscheidung bis Mitte 2025 getroffen wird. Es ist zu erwarten, dass Süwag die Investitionsentscheidung nur treffen wird, wenn die Zusage über die staatliche Förderung vorliegt und wenn die Stadt Schwalbach die Zusage gibt, dass Süwag die Fernwärmeversorgung in Schwalbach betreiben kann auch über das Ende des Pachtvertrags für das Heizwerkgrundstück am 31.12.2027 hinaus.
- Der Magistrat wird mit Unterstützung der Energiekommission entsprechende Vorschläge der Süwag über externe Experten juristisch, technisch und wirtschaftlich zeitnah überprüfen, mit Süwag über aus der Sicht der Stadt notwendige Veränderungen verhandeln und den städtischen Gremien Vorschläge unterbreiten zur Diskussion und Entscheidungsfindung.
Es ist äußerst bedauerlich, dass aus dem Zusammenhang gerissene Informationen aus nicht öffentlichen Sitzungen der Energiekommission auf diese Weise in die Öffentlichkeit getragen werden. Dies beschädigt den Ruf der Verwaltung und des Magistrats und schadet den Interessen der Schwalbacher Bürger, insbesondere der Schwalbacher Fernwärmekunden.
Die Energiekommission ist ein 13 Mitglieder umfassendes Beratungsgremium des Magistrates. Diesem gehören Vertreter aller Fraktionen, Mitglieder des Magistrates sowie sachkundige Bürger an. Das Gremium trifft sich mehrmals im Jahr.